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An alle interessierten Mitglieder!

 


Unser Forum wurde eingerichtet um Offenheit, Transparenz, Kontrolle, Fairness, Innovation, Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Wassergenossenschaft zu fördern.

 

 

Wir stellen ein für alle Mal klar!


Ziel des Forums ist es eine Genossenschaft zu erhalten in der die Werte, wie  Offenheit, Transparenz, Kontrolle, Ehrlichkeit, Fairness, Innovation, Qualität und Wirtschaftlichkeit einen maßgeblichen Stellenwert haben.
Mit den modernen Informationsmöglichkeiten können alle Mitglieder immer am neuesten Stand gehalten werden. Mit Offenheit und Transparenz kann man viel erreichen.  Die Genossenschaft und der Ort hat es bitter notwendig.
Das so dringend notwendige Wissen über unsere Wasserversorgungsanlage muss allen Mitgliedern immer möglich sein. Denn wir Haften auch für alles ganz persönlich.
Die Vorgänge in den letzten Jahren  machen es unbedingt notwendig, dass in der Satzung festgehalten wird,

dass jedes Mitglied ein Recht hat jederzeit in die Kassengebarung und in den genossenschaftlichen Schriftverkehr Einsicht zu nehmen, auch bei den Behörden.

Die am 20.04.2013 rechtswidrig zustande gekommene und beschlossene Satzungsänderung wurde von der Behörde aufgehoben. Dazu das nachstehende Schreiben der Behörde vom 23.05.2013 zur Kenntnis!
In der Mitliederversammlung am 16.05.2014 wurde wieder eine neue Fassung der Satzung den Mitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch diese fand nicht die notwendige Zustimmung und zwar vor allem deswegen, weil den Mitgliedern weitgehende und notwendige Rechte in der Satzung versagt wurden.
Der Ausschuss bzw. der Obmann fand es ja nicht einmal der Mühe wert, dass über die zu beschließende Satzung ordentlich diskutiert wurde. Warum?
Wir vom Forum tun es!
Wir bedanken uns für ihr Interesse und werden sie nach unseren Möglichkeiten auch weiter informieren.

 

Weizelsdorf 09.06.2014

 

 

 

Transparenz in der Wassergenossenschaft statt Satzungsänderungen !
(Wenn Sie oben „Satzung“  anklicken kommen Sie zur derzeit gültigen Satzung)


Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung am 16.5.2014 haben Sie nur einen Vorschlag für eine Änderung der Satzung bekommen! Die Behörde hat den Beschluss der letzten Versammlung für ungültig erklärt, weil die Mitglieder nicht im Voraus informiert wurden. Jetzt wird so getan, als fehle nur mehr der Beschluss und alles wäre schon ausdiskutiert.


Soll der Vorschlag noch diskutiert werden? 


Warum soll die Satzung überhaupt geändert werden?


Für wen soll das gut sein?


Wie kann man vergleichen?


Was sind die Änderungen?


In der Einladung ist darauf keine Antwort zu finden.


Vielleich will man Sie damit nicht belästigen!


Möchten Sie blind darauf vertrauen dass alle Änderungen nur zu Ihrem Besten sind?


Denken Sie daran, dass Sie für die Wassergenossenschaft mit Ihrem ganzen Vermögen nach außen haftbar  bleiben! (Nicht anteilig! Jedes Mitglied haftet für die gesamte Schuld mit seinem ganzen Vermögen….Beispiel: WG  Aich ob Bleiburg)

Schön wäre es, wenn in der Änderung stehen würde:

„Jedes Mitglied darf zur Kontrolle in alle Belange der Wassergenossenschaft auch bei der Behörde Einsicht nehmen.“
Die vorgeschlagenen Änderungen gehen in die andere Richtung.


Weniger Mitbestimmung und weniger Transparenz! 


Entscheiden tut der neue Obmann. Sie aber wissen leider nicht wer das sein wird, weil in Zukunft laut der vorgeschlagenen Satzung nicht mehr Sie als Mitglied sondern der Ausschuss den Obmann wählen wird.

In der Satzung steht, was die Mitglieder alles bestimmen können, real haben sie aber sehr wenige Möglichkeiten der Einflussnahme.

Ein Anrecht dass ein Antrag in der Versammlung behandelt werden muss gibt es nicht.
Mitglieder haben kein Recht, dass über Ihre  Anliegen mit einem Beschluss entschieden wird. Sie haben kein Recht ihre Themen auf die Einladung und Tagesordnung zu setzen.

Jetzt sollen die wenigen Möglichkeiten noch weiter geschmälert werden!
Wenn Sie diese und die anderen Änderungen nicht wollen, dann stimmen Sie am 16. Mai dagegen.  Sie können auch eine Vollmacht an eine Person ihres Vertrauens geben.

Wo ist die vorgeschlagene Satzung ein  Vorteil für die Mitglieder??

- wenn der Obmann nicht direkt gewählt wird wie bisher?  
   (Betrifft:  derzeit gültige Satzung § 5.1 und vorgeschlagene Satzungsänderung: §7. 1,  § 7. 3)

Der Obmann ist das alles beherrschende Organ der Wassergenossenschaft. Nur er hat uneingeschränkte Einsicht in alle Akte, auch bei der Behörde. Die Behörde richtet ihren Schriftverkehr ausschließlich an den Obmann.
Wer weiß davon? Der Ausschuss? Die Mitglieder? Oder gar niemand außer ihm?
Dass nun die Mitglieder einen Ausschuss wählen ohne bestimmen zu können wer Obmann, Kassier usw. wird, kann doch kein Vorteil für die Mitglieder sein!

- wenn es keinen Wasserwart mehr im Ausschuss gibt?     
  (Betrifft:  derzeit gültige Satzung § 7.1 und vorgeschlagene Satzungsänderung: § 12)

Der Wasserwart kann gemäß neu zu beschließender Satzung eine genossenschaftsfremde Person sein.  Also keine Person mehr, die als Organ der Genossenschaft und als Mitglied des Ausschusses der Mitgliederversammlung für sein Tun verantwortlich ist.
Ist der Wasserwart dann nur mehr ein Angestellter einer Firma?
Jetzt ist es noch so:  Der Wasserwart ist zuständig für die Wartung unserer Wasserversorgungsanlage. Er und auch sein Stellvertreter sind Mitglieder der Genossenschaft und des Ausschusses und haben das Recht bei den Versammlungen dabei zu sein. Er kann die Mitglieder informieren, auch wenn der Obmann oder andere Mitglieder des Ausschusses das nicht möchten(z.B. wenn sie etwas vertuschen wollen).
Wenn der Wasserwart kein Ausschussmitglied mehr ist so fällt damit eine weitere Kontrollfunktion weg.  Das kann doch kein Vorteil für die Mitglieder sein!

- wenn die Kontingentregelung in der Satzung steht?      
  (Betrifft:  derzeit gültige Satzung § 5.2 g und vorgeschlagene Satzungsänderung: 5.3 i)

Die Mitglieder der Wassergenossenschaft haften für alles.  Somit ist es auch gerechtfertigt, dass die Mitglieder über jede einzelne Neuaufnahme separat entscheiden können. Die beabsichtigte Kontingentregelung soll die Aufnahme vor allem für jene leichter machen, die Grundstücke in großem Stil umwidmen und verkaufen wollen. Was haben die übrigen Mitglieder davon?
Es reicht, wenn wie bisher in begründeten und dringenden Situationen der Obmann in Absprache mit dem Ausschuss eine Anschlussverpflichtung für eine neue Liegenschaft ausspricht. Er berichtet dann in der nächsten Mitgliederversammlung darüber und gibt den Grund seiner Entscheidung bekannt.

 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2014:

Entlastung des Ausschusses hinsichtlich des Geschäftsjahres 2011.

Der Entlastung kann auf Grund nachstehender Buchungs.- und Rechnungsunterlagen nicht genehmigt werden:

Zu Blitzschaden: Es wurden vom Obmann, zumindest mit Wissen des Kassiers, vom 21. Juli bis 19. August 2011 also 21,5 Stunden bzw. täglich 1 Stunde an Arbeitsleistung mit € 10,00 per Stunde für Arbeiten an der Kläranlagen wegen Blitzschaden verrechnet, obwohl für diese Zeit kein Blitzschaden vorlag.

Er hat mit dieser Rechnungsmanipullation die Mitglieder getäuscht und einen Betrag von € 215,00 sich zu Unrecht angeeignet.

Beweis: Rechnungsunterlagen

 

 

Weizelsdorf 14.05.2014

 

 


Der nachstehende Beitrag bezieht sich auf vorangegangene Beiträge, vor allem auf den Beitrag, Unglaublich aber wahr!


Wahr ist, dass mehrere schwerwiegende Beschlüsse der Wassergenossenschaft rechtswidrig zustande gekommen sind. Sie sind deswegen zustande gekommen, weil die Verantwortlichen (Ausschuss), wider besserem Wissen, zum schweren wirtschaftlichen Nachteil der Wassergenossenschaft, gehandelt haben.


Bei all diesen Beschlüssen haben wir die Genossenschaftsführung in den betroffenen Mitgliederversammlungen eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass Beschlüsse nur dann gefasst werden können, wenn sie genau und konkret und für alle verständlich auf der Tagesordnung zur Einladung der Mitgliederversammlung stehen.


Die Genossenschaftsführung unter dem jetzigen Obmann, hat sich aber oftmals darüber hinweggesetzt und hat somit zum schweren Nachteil der Genossenschaft gehandelt.
Eine eventuelle Rechtfertigung der Verantwortlichen mit: “ die Mitglieder haben beschlossen“ wäre nicht akzeptabel, weil viele Mitglieder den Verantwortlichen einfach vertrauen und das beschließen, was diese für richtig befinden. Einwendungen unsererseits wurden als unbequeme Querulanten Meinung abgetan.
Auch die mehrfach getätigte Aussage des Obmannes“ er habe sich bei der Behörde schlau gemacht“ und somit den Mitgliedern ein rechtmäßiges Vorgehen suggeriert, ist unter Hinweis auf nachstehende behördliche Mitteilungen nicht akzeptabel.

Beweise:
Bescheid der BH Klagenfurt vom 15.07.2013 an die Wassergenossenschaft Weizelsdorf Zahl: KL5-AWA-38/1998(214/2013.

Inhalt des Bescheides:
„Der in der Mitgliederversammlung vom 20.06.2008 gefasste Beschluss hinsichtlich der einmaligen Auszahlung von € 8000,- an die Forstverwaltung Hollenburg anlässlich ihres Ausscheidens mangels Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung zur Einladung der Mitgliederversammlung vom 20.06.2008 ist nicht rechtmäßig zustande gekommen und wird dieser daher für rechtsunwirksam erklärt und aufgehoben.“
Mit diesem Bescheid ist die Behörde der Stellungnahme der Schiedsfrau, dass alles ordnungsgemäß verlaufen ist und der Beschluss somit auch ordnungsgemäß zustande gekommen ist, nicht gefolgt.
§14 unserer Satzung bestimmt klar: Für das Ausscheiden von Liegenschaften besteht in solchen Fällen kein Beitrags-oder Aufwandersatz.

Schreiben der BH Klagenfurt vom 23.05.2013 an die Wassergenossenschaft Weizelsdorf Zahl: KL5-AWA-38/1998 (213/2013).


Inhalt des Schreibens:
„Bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 10.5.2013 wird festgehalten, dass wie schon mündlich und schriftlich mit Schreiben vom 16.04.2013 mitgeteilt, die Wassergenossenschaft Weizelsdorf mit der Einladung zur Mitgliederversammlung die beabsichtigte Satzungsänderung übermittelt hätte werden müssen, damit in der Mitgliederversammlung am 20.04.2013 darüber beraten und eventuell anschließend abgestimmt hätte werden können.
Da Sie den Satzungsentwurf nicht mit der Einladung zu Mitgliederversammlung den Mitgliedern zu Verfügung gestellt haben, ist eine Abstimmung über die Satzungsänderung nicht zulässig“.


Es ist daher der Beschluss über die Satzungsäderung rechtwidrig zustande gekommen und wird dieser nach Vorlage des diesbezüglichen Protokolls von der Wasserrechtsbehörde aufgehoben werden.


Das Protokoll ist zwischenzeitlich der Behörde übermittelt worden.


Nochmals wird in Erinnerung gebracht, dass der Obmann Stv. auf eindringliches Befragen mehrerer Mitglieder in der Mitgliederversammlung vom 20.04.2013 dreimal klar und deutlich erklärte am §2 der Satzung ändere sich nichts. Was aber bei weitem nicht stimmte. Auch unserer Aufforderung, die geltende Satzung als Beweis an die Wand zu beamen, wurde nur schleppend gefolgt. Eine nachträgliche Entschuldigung des Obmanns Stv. , er habe das übersehen , kann an den Tatsachen nichts mehr ändern.

 

Nun zu unserem Bericht“ Unglaublich aber wahr“ vom 27.6.2011


Aus den oben angeführten Beweisen geht klar hervor, dass nur jene Beschlüsse rechtmäßig gefasst werden können, die ordnungsgemäß auf der Tagesordnung stehen und den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung auch übermittelt wurden.
Somit ist wohl auch der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.06.2011 nicht rechtmäßig zustande gekommen.


Der Beschluss bestimmt sinngemäß:
„Damit die Grundstücksflächen der Parzellen Nr. 519/2, 519/, 519/7-11 (sämtliche Grundstücke) des Herrn Ing. Werner Mack, von der Stadtgemeinde Ferlach mit Wasser versorgt werden, bezahlt die Wassergenossenschaft Weizelsdorf an die Stadtgemeinde Ferlach einen einmaligen Kostenbeitrag in der Höhe von € 5000,-„


Der Betrag wurde an die Stadtgemeinde folglich auch ausbezahlt.


Den Schaden wegen diesem rechtswidrig herbeigeführten Beschluss in der Höhe von € 5000,-hat somit die Wassergenossenschaft Weizelsdorf.


Nochmals wird festgehalten, Ing. Werner Mak war zum gegebenen Zeitpunkt des Beschlusses kein Mitglied der WG. Seine Grundstücke liegen im Gemeindegebiet Ferlach und hat die Stadtgemeinde Ferlach grundsätzlich die Versorgungsverpflichtung.

 

Es erhebt sich die Frage:
Wer hat den Schaden zu verantworten und wieder gut zu machen? Die unwissenden Mitglieder? Oder die wider Besserem Wissen agierende Genossenschaftsführung?


Wir sind uns sicher, es wird sich zeigen!


Die alle 5 Jahre gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung unserer Wasserversorgungsanlage wurde wie der Obmann erklärte durchgeführt, aber er verweigert die Einsichtnahme in das Überprüfungsgutachten. Warum?


Die Werte unseres Forums und so wie wir hoffen auch vieler Mitglieder, nämlich Transparenz, Kontrolle, Wirtschaftlichkeit werden zum Nachteil der gesamten Wassergenossenschaft offenbar leider laufend missachtet.

 

Weizelsdorf, am 13.08.2013

 

 

 

 

 

 

Kein verlässlich sauberes Trinkwasser mehr

 

Schon fast einen Monat lang gibt es in Weizelsdorf kein verlässlich sauberes Trinkwasser mehr  in den Haushalten.  Im ersten Schreiben teilt der Obmann mit dass bei der behördlichen Wasserqualitätsuntersuchung am 19.09.2011 Kolibakterien  im Trinkwasser festgestellt wurden, und das Wasser vor dem Genuss abzukochen ist. 


Im nächsten Schreiben am 04.10.2011 wurde auf eine zweite Untersuchung in einem Haushalt hingewiesen. Weder von der ersten noch der zweiten Untersuchung wurden die schriftlichen Untersuchungsergebnisse beigelegt.


Es ist verwunderlich dass nicht sofort nach dem feststellen von Kolibakterien in dem einen privaten Haushalt zur Eingrenzung der Ursache sofort Proben in weiteren Haushalten untersucht wurden die an anderen Leitungssträngen liegen.
Erst mit dem Schreiben vom 10.10. 2011 wurde auf der Rückseite das amtliche Ergebnis von der Probe aus einem Haushalt abgedruckt.  Darin wurde eine Belastung mit Coliformen Bakterien und Escherichia coli festgestellt.

Eigenartigerweise verweist der auch am 10.10.2011 Artikel in der Kronenzeitung nicht nur auf eine Verunreinigung mit Coli-Bakterien sondern auch auf eine mit Enterokokken?  Da es unwahrscheinlich ist dass die Kronenzeitung hier einen Fehler gemacht hat nehme ich an, dass Untersuchungen auch in anderen Haushalten durchgeführt wurden wo Enterokokken gefunden wurden.


Meinem Wissen nach ist in den Mitteilungen darauf hinzuweisen, dass nicht nur das Wasser zum Trinken, sondern auch Wasser als Zutat und zur Reinigung von Gebrauchsgegenständen mindestens drei Minuten abgekocht werden muss. Alle bisherigen Mitteilungen des Obmannes sind unvollständig, obwohl es dafür allgemein gültige Mustervorlagen gibt. Wenn die Belastung wie mitgeteilt wird nur gering ist, (Eine hohe Belastung, wäre auch für Wasser in Schwimmbädern unzulässig!) wäre es auch angebracht von allen durchgeführten Untersuchungen zu berichten.

 


Walter Pirkelbauer
Mitglied der Wassergenossenschaft
geprüfter Wassermeister

Walter Pirkelbauer am 12.10.2011