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An alle interessierten Mitglieder!

Unser Forum wurde eingerichtet um Offenheit, Transparenz, Kontrolle, Fairness, Innovation, Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Wassergenossenschaft zu fördern.

 

 

Wir stellen ein für alle Mal klar!


Ziel des Forums ist es eine Genossenschaft zu erhalten in der die Werte, wie  Offenheit, Transparenz, Kontrolle, Ehrlichkeit, Fairness, Innovation, Qualität und Wirtschaftlichkeit einen maßgeblichen Stellenwert haben.
Mit den modernen Informationsmöglichkeiten können alle Mitglieder immer am neuesten Stand gehalten werden. Mit Offenheit und Transparenz kann man viel erreichen.  Die Genossenschaft und der Ort hat es bitter notwendig.
Das so dringend notwendige Wissen über unsere Wasserversorgungsanlage muss allen Mitgliedern immer möglich sein. Denn wir Haften auch für alles ganz persönlich.
Die Vorgänge in den letzten Jahren  machen es unbedingt notwendig, dass in der Satzung festgehalten wird,

dass jedes Mitglied ein Recht hat jederzeit in die Kassengebarung und in den genossenschaftlichen Schriftverkehr Einsicht zu nehmen, auch bei den Behörden.

Die am 20.04.2013 rechtswidrig zustande gekommene und beschlossene Satzungsänderung wurde von der Behörde aufgehoben. Dazu das nachstehende Schreiben der Behörde vom 23.05.2013 zur Kenntnis!
In der Mitliederversammlung am 16.05.2014 wurde wieder eine neue Fassung der Satzung den Mitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch diese fand nicht die notwendige Zustimmung und zwar vor allem deswegen, weil den Mitgliedern weitgehende und notwendige Rechte in der Satzung versagt wurden.
Der Ausschuss bzw. der Obmann fand es ja nicht einmal der Mühe wert, dass über die zu beschließende Satzung ordentlich diskutiert wurde. Warum?
Wir vom Forum tun es!
Wir bedanken uns für ihr Interesse und werden sie nach unseren Möglichkeiten auch weiter informieren.

 

Weizelsdorf 09.06.2014

 

 

 

 

 

 

Transparenz in der Wassergenossenschaft statt Satzungsänderungen !
(Wenn Sie oben „Satzung“  anklicken kommen Sie zur derzeit gültigen Satzung)


Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung am 16.5.2014 haben Sie nur einen Vorschlag für eine Änderung der Satzung bekommen! Die Behörde hat den Beschluss der letzten Versammlung für ungültig erklärt, weil die Mitglieder nicht im Voraus informiert wurden. Jetzt wird so getan, als fehle nur mehr der Beschluss und alles wäre schon ausdiskutiert.


Soll der Vorschlag noch diskutiert werden? 


Warum soll die Satzung überhaupt geändert werden?


Für wen soll das gut sein?


Wie kann man vergleichen?


Was sind die Änderungen?


In der Einladung ist darauf keine Antwort zu finden.


Vielleich will man Sie damit nicht belästigen!


Möchten Sie blind darauf vertrauen dass alle Änderungen nur zu Ihrem Besten sind?


Denken Sie daran, dass Sie für die Wassergenossenschaft mit Ihrem ganzen Vermögen nach außen haftbar  bleiben! (Nicht anteilig! Jedes Mitglied haftet für die gesamte Schuld mit seinem ganzen Vermögen….Beispiel: WG  Aich ob Bleiburg)

Schön wäre es, wenn in der Änderung stehen würde:

„Jedes Mitglied darf zur Kontrolle in alle Belange der Wassergenossenschaft auch bei der Behörde Einsicht nehmen.“
Die vorgeschlagenen Änderungen gehen in die andere Richtung.


Weniger Mitbestimmung und weniger Transparenz! 


Entscheiden tut der neue Obmann. Sie aber wissen leider nicht wer das sein wird, weil in Zukunft laut der vorgeschlagenen Satzung nicht mehr Sie als Mitglied sondern der Ausschuss den Obmann wählen wird.

In der Satzung steht, was die Mitglieder alles bestimmen können, real haben sie aber sehr wenige Möglichkeiten der Einflussnahme.

Ein Anrecht dass ein Antrag in der Versammlung behandelt werden muss gibt es nicht.
Mitglieder haben kein Recht, dass über Ihre  Anliegen mit einem Beschluss entschieden wird. Sie haben kein Recht ihre Themen auf die Einladung und Tagesordnung zu setzen.

Jetzt sollen die wenigen Möglichkeiten noch weiter geschmälert werden!
Wenn Sie diese und die anderen Änderungen nicht wollen, dann stimmen Sie am 16. Mai dagegen.  Sie können auch eine Vollmacht an eine Person ihres Vertrauens geben.

Wo ist die vorgeschlagene Satzung ein  Vorteil für die Mitglieder??

- wenn der Obmann nicht direkt gewählt wird wie bisher?  
   (Betrifft:  derzeit gültige Satzung § 5.1 und vorgeschlagene Satzungsänderung: §7. 1,  § 7. 3)

Der Obmann ist das alles beherrschende Organ der Wassergenossenschaft. Nur er hat uneingeschränkte Einsicht in alle Akte, auch bei der Behörde. Die Behörde richtet ihren Schriftverkehr ausschließlich an den Obmann.
Wer weiß davon? Der Ausschuss? Die Mitglieder? Oder gar niemand außer ihm?
Dass nun die Mitglieder einen Ausschuss wählen ohne bestimmen zu können wer Obmann, Kassier usw. wird, kann doch kein Vorteil für die Mitglieder sein!

- wenn es keinen Wasserwart mehr im Ausschuss gibt?     
  (Betrifft:  derzeit gültige Satzung § 7.1 und vorgeschlagene Satzungsänderung: § 12)

Der Wasserwart kann gemäß neu zu beschließender Satzung eine genossenschaftsfremde Person sein.  Also keine Person mehr, die als Organ der Genossenschaft und als Mitglied des Ausschusses der Mitgliederversammlung für sein Tun verantwortlich ist.
Ist der Wasserwart dann nur mehr ein Angestellter einer Firma?
Jetzt ist es noch so:  Der Wasserwart ist zuständig für die Wartung unserer Wasserversorgungsanlage. Er und auch sein Stellvertreter sind Mitglieder der Genossenschaft und des Ausschusses und haben das Recht bei den Versammlungen dabei zu sein. Er kann die Mitglieder informieren, auch wenn der Obmann oder andere Mitglieder des Ausschusses das nicht möchten(z.B. wenn sie etwas vertuschen wollen).
Wenn der Wasserwart kein Ausschussmitglied mehr ist so fällt damit eine weitere Kontrollfunktion weg.  Das kann doch kein Vorteil für die Mitglieder sein!

- wenn die Kontingentregelung in der Satzung steht?      
  (Betrifft:  derzeit gültige Satzung § 5.2 g und vorgeschlagene Satzungsänderung: 5.3 i)

Die Mitglieder der Wassergenossenschaft haften für alles.  Somit ist es auch gerechtfertigt, dass die Mitglieder über jede einzelne Neuaufnahme separat entscheiden können. Die beabsichtigte Kontingentregelung soll die Aufnahme vor allem für jene leichter machen, die Grundstücke in großem Stil umwidmen und verkaufen wollen. Was haben die übrigen Mitglieder davon?
Es reicht, wenn wie bisher in begründeten und dringenden Situationen der Obmann in Absprache mit dem Ausschuss eine Anschlussverpflichtung für eine neue Liegenschaft ausspricht. Er berichtet dann in der nächsten Mitgliederversammlung darüber und gibt den Grund seiner Entscheidung bekannt.

 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2014:

Entlastung des Ausschusses hinsichtlich des Geschäftsjahres 2011.

Der Entlastung kann auf Grund nachstehender Buchungs.- und Rechnungsunterlagen nicht genehmigt werden:

Zu Blitzschaden: Es wurden vom Obmann, zumindest mit Wissen des Kassiers, vom 21. Juli bis 19. August 2011 also 21,5 Stunden bzw. täglich 1 Stunde an Arbeitsleistung mit € 10,00 per Stunde für Arbeiten an der Kläranlagen wegen Blitzschaden verrechnet, obwohl für diese Zeit kein Blitzschaden vorlag.

Er hat mit dieser Rechnungsmanipullation die Mitglieder getäuscht und einen Betrag von € 215,00 sich zu Unrecht angeeignet.

Beweis: Rechnungsunterlagen

 

 

Weizelsdorf 14.05.2014

 

 



Der nachstehende Beitrag bezieht sich auf vorangegangene Beiträge, vor allem auf den Beitrag, Unglaublich aber wahr!


Wahr ist, dass mehrere schwerwiegende Beschlüsse der Wassergenossenschaft rechtswidrig zustande gekommen sind. Sie sind deswegen zustande gekommen, weil die Verantwortlichen (Ausschuss), wider besserem Wissen, zum schweren wirtschaftlichen Nachteil der Wassergenossenschaft, gehandelt haben.


Bei all diesen Beschlüssen haben wir die Genossenschaftsführung in den betroffenen Mitgliederversammlungen eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass Beschlüsse nur dann gefasst werden können, wenn sie genau und konkret und für alle verständlich auf der Tagesordnung zur Einladung der Mitgliederversammlung stehen.


Die Genossenschaftsführung unter dem jetzigen Obmann, hat sich aber oftmals darüber hinweggesetzt und hat somit zum schweren Nachteil der Genossenschaft gehandelt.
Eine eventuelle Rechtfertigung der Verantwortlichen mit: “ die Mitglieder haben beschlossen“ wäre nicht akzeptabel, weil viele Mitglieder den Verantwortlichen einfach vertrauen und das beschließen, was diese für richtig befinden. Einwendungen unsererseits wurden als unbequeme Querulanten Meinung abgetan.
Auch die mehrfach getätigte Aussage des Obmannes“ er habe sich bei der Behörde schlau gemacht“ und somit den Mitgliedern ein rechtmäßiges Vorgehen suggeriert, ist unter Hinweis auf nachstehende behördliche Mitteilungen nicht akzeptabel.

Beweise:
Bescheid der BH Klagenfurt vom 15.07.2013 an die Wassergenossenschaft Weizelsdorf Zahl: KL5-AWA-38/1998(214/2013.

Inhalt des Bescheides:
„Der in der Mitgliederversammlung vom 20.06.2008 gefasste Beschluss hinsichtlich der einmaligen Auszahlung von € 8000,- an die Forstverwaltung Hollenburg anlässlich ihres Ausscheidens mangels Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung zur Einladung der Mitgliederversammlung vom 20.06.2008 ist nicht rechtmäßig zustande gekommen und wird dieser daher für rechtsunwirksam erklärt und aufgehoben.“
Mit diesem Bescheid ist die Behörde der Stellungnahme der Schiedsfrau, dass alles ordnungsgemäß verlaufen ist und der Beschluss somit auch ordnungsgemäß zustande gekommen ist, nicht gefolgt.
§14 unserer Satzung bestimmt klar: Für das Ausscheiden von Liegenschaften besteht in solchen Fällen kein Beitrags-oder Aufwandersatz.

Schreiben der BH Klagenfurt vom 23.05.2013 an die Wassergenossenschaft Weizelsdorf Zahl: KL5-AWA-38/1998 (213/2013).


Inhalt des Schreibens:
„Bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 10.5.2013 wird festgehalten, dass wie schon mündlich und schriftlich mit Schreiben vom 16.04.2013 mitgeteilt, die Wassergenossenschaft Weizelsdorf mit der Einladung zur Mitgliederversammlung die beabsichtigte Satzungsänderung übermittelt hätte werden müssen, damit in der Mitgliederversammlung am 20.04.2013 darüber beraten und eventuell anschließend abgestimmt hätte werden können.
Da Sie den Satzungsentwurf nicht mit der Einladung zu Mitgliederversammlung den Mitgliedern zu Verfügung gestellt haben, ist eine Abstimmung über die Satzungsänderung nicht zulässig“.


Es ist daher der Beschluss über die Satzungsäderung rechtwidrig zustande gekommen und wird dieser nach Vorlage des diesbezüglichen Protokolls von der Wasserrechtsbehörde aufgehoben werden.


Das Protokoll ist zwischenzeitlich der Behörde übermittelt worden.


Nochmals wird in Erinnerung gebracht, dass der Obmann Stv. auf eindringliches Befragen mehrerer Mitglieder in der Mitgliederversammlung vom 20.04.2013 dreimal klar und deutlich erklärte am §2 der Satzung ändere sich nichts. Was aber bei weitem nicht stimmte. Auch unserer Aufforderung, die geltende Satzung als Beweis an die Wand zu beamen, wurde nur schleppend gefolgt. Eine nachträgliche Entschuldigung des Obmanns Stv. , er habe das übersehen , kann an den Tatsachen nichts mehr ändern.

 

Nun zu unserem Bericht“ Unglaublich aber wahr“ vom 27.6.2011


Aus den oben angeführten Beweisen geht klar hervor, dass nur jene Beschlüsse rechtmäßig gefasst werden können, die ordnungsgemäß auf der Tagesordnung stehen und den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung auch übermittelt wurden.
Somit ist wohl auch der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.06.2011 nicht rechtmäßig zustande gekommen.


Der Beschluss bestimmt sinngemäß:
„Damit die Grundstücksflächen der Parzellen Nr. 519/2, 519/, 519/7-11 (sämtliche Grundstücke) des Herrn Ing. Werner Mack, von der Stadtgemeinde Ferlach mit Wasser versorgt werden, bezahlt die Wassergenossenschaft Weizelsdorf an die Stadtgemeinde Ferlach einen einmaligen Kostenbeitrag in der Höhe von € 5000,-„


Der Betrag wurde an die Stadtgemeinde folglich auch ausbezahlt.


Den Schaden wegen diesem rechtswidrig herbeigeführten Beschluss in der Höhe von € 5000,-hat somit die Wassergenossenschaft Weizelsdorf.


Nochmals wird festgehalten, Ing. Werner Mak war zum gegebenen Zeitpunkt des Beschlusses kein Mitglied der WG. Seine Grundstücke liegen im Gemeindegebiet Ferlach und hat die Stadtgemeinde Ferlach grundsätzlich die Versorgungsverpflichtung.

 

Es erhebt sich die Frage:
Wer hat den Schaden zu verantworten und wieder gut zu machen? Die unwissenden Mitglieder? Oder die wider Besserem Wissen agierende Genossenschaftsführung?


Wir sind uns sicher, es wird sich zeigen!


Die alle 5 Jahre gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung unserer Wasserversorgungsanlage wurde wie der Obmann erklärte durchgeführt, aber er verweigert die Einsichtnahme in das Überprüfungsgutachten. Warum?


Die Werte unseres Forums und so wie wir hoffen auch vieler Mitglieder, nämlich Transparenz, Kontrolle, Wirtschaftlichkeit werden zum Nachteil der gesamten Wassergenossenschaft offenbar leider laufend missachtet.

 

 

Weizelsdorf, am 13.08.2013


 

 

 

Kein verlässlich sauberes Trinkwasser mehr

 

Schon fast einen Monat lang gibt es in Weizelsdorf kein verlässlich sauberes Trinkwasser mehr  in den Haushalten.  Im ersten Schreiben teilt der Obmann mit dass bei der behördlichen Wasserqualitätsuntersuchung am 19.09.2011 Kolibakterien  im Trinkwasser festgestellt wurden, und das Wasser vor dem Genuss abzukochen ist. 


Im nächsten Schreiben am 04.10.2011 wurde auf eine zweite Untersuchung in einem Haushalt hingewiesen. Weder von der ersten noch der zweiten Untersuchung wurden die schriftlichen Untersuchungsergebnisse beigelegt.


Es ist verwunderlich dass nicht sofort nach dem feststellen von Kolibakterien in dem einen privaten Haushalt zur Eingrenzung der Ursache sofort Proben in weiteren Haushalten untersucht wurden die an anderen Leitungssträngen liegen.
Erst mit dem Schreiben vom 10.10. 2011 wurde auf der Rückseite das amtliche Ergebnis von der Probe aus einem Haushalt abgedruckt.  Darin wurde eine Belastung mit Coliformen Bakterien und Escherichia coli festgestellt.

Eigenartigerweise verweist der auch am 10.10.2011 Artikel in der Kronenzeitung nicht nur auf eine Verunreinigung mit Coli-Bakterien sondern auch auf eine mit Enterokokken?  Da es unwahrscheinlich ist dass die Kronenzeitung hier einen Fehler gemacht hat nehme ich an, dass Untersuchungen auch in anderen Haushalten durchgeführt wurden wo Enterokokken gefunden wurden.


Meinem Wissen nach ist in den Mitteilungen darauf hinzuweisen, dass nicht nur das Wasser zum Trinken, sondern auch Wasser als Zutat und zur Reinigung von Gebrauchsgegenständen mindestens drei Minuten abgekocht werden muss. Alle bisherigen Mitteilungen des Obmannes sind unvollständig, obwohl es dafür allgemein gültige Mustervorlagen gibt. Wenn die Belastung wie mitgeteilt wird nur gering ist, (Eine hohe Belastung, wäre auch für Wasser in Schwimmbädern unzulässig!) wäre es auch angebracht von allen durchgeführten Untersuchungen zu berichten.

 


Walter Pirkelbauer
Mitglied der Wassergenossenschaft
geprüfter Wassermeister

Walter Pirkelbauer am 12.10.2011

 

 

 

                           Unglaublich, aber wahr!

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17.6.2011 wurde offenbar mit vorbereiteter Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Ferlach, mehrheitlich ein für die Wassergenossenschaft Weizelsdorf  finanziell schwerwiegender Beschluss gefasst. Der Beschluss kostet der Wassergenossenschaft sehr viel Geld und verbraucht fast die gesamte Wasser- Jahreseinnahme.
Die beabsichtigte Beschlussfassung stand nicht auf der Tagesordnung und war den Mitgliedern bis kurz vor der Abstimmung unbekannt.
Viele Mitglieder blieben der Versammlung fern.

(Dazu:)  Beschlüsse, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können wie dies auch den Organen
der Wassergenossenschaft bekannt ist, nicht gefasst werden (lt. Dr. Woschitz/ Wasserrechtsbehörde) !

Der Beschluss bestimmt sinngemäß: Damit die Grundstücksflächen der Parzellen Nr. 519/2, 519/3, 519/7-11 (sämtliche Grundstücke)  des Herrn Ing. Werner Mack, von der Stadtgemeinde Ferlach mit Wasser versorgt werden, bezahlt die Wassergenossenschaft Weizelsdorf an die Stadtgemeinde Ferlach einen einmaligen Kostenbeitrag in der Höhe von 5000,- Euro.

Frage: Wo ist da der Vorteil für die Wassergenossenschaft Weizelsdorf?
            
Zum Erstaunen Vieler berichtete Herr Ing. Werner Mack in der Mitgliederversammlung, dass die auf seinen Baugrundstücken bereits verlegten Wasserleitungen bereits mit Wissen und offenbar auch mit Zustimmung des Obmannes mit der Wasserleitung der Wassergenossenschaft Weizelsdorf zusammengeschlossen sind und er nur mehr den Hebel umlegen muss, damit das Wasser fließt.
 
Die Einzelheiten im Besonderen:

1) Die „Mack Gründe“ liegen in der Ortschaft Kappel und nicht in der Ortschaft Weizelsdorf.
2) Herr Ing. Werner Mack ist kein Mitglied der Wassergenossenschaft Weizelsdorf (er wohnt in Abtei).
3) Die bezüglichen Grundstücke liegen in der KG 72007 Kappel, also grundsätzlich im
    kommunalen Manipulationsbereich der Stadtgemeinde Ferlach.
4) Die Stadtgemeinde Ferlach ist für die Widmung der Grundstücke zuständig bzw. ist dafür
    federführend.
5) Die Stadtgemeinde Ferlach erteilt die Baugenehmigungen.
6) Die Stadtgemeinde Ferlach ist gemäß Gemeindewasserversorgungsgesetz für die
    Wasserversorgung der „Mack Grundstücke“ zuständig.
7) Die Stadtgemeinde Ferlach ist gemäß Gemeindekanalisationsgesetz auch für die
     Abwasserentsorgung (Kanal) der Mack Grundstücke zuständig. Dies ist bereits geschehen.
8) Bei der Aufschließung der „Mack Grundstücke“ mit dem Kanal, hat es die Stadtgemeinde
     Ferlach allerdings verabsäumt, die Wasserversorgung (Mitverlegung der Wasserleitung
     mit dem Kanal) zu den „Mack Grundstücken“ zu realisieren oder zeitgerecht und
     unmissverständlich, z.B. durch rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarung mit der
     Wassergenossenschaft, aber im Rahmen der Satzung sicher zu stellen, wer die Wasserversorgung
     für die „Mack Gründe“ zu gewährleisten hat.
 9) Gemäß dem Beschluss der Wassergenossenschaft und der Bezahlung von 5000,- Euro an
     die Stadtgemeinde Ferlach wird nun diese wohl nachträglich eine Wasserleitung zu den
     „Mack Gründen“ verlegen.
      Soweit Informationen vorliegen, kostet die Verlegung insgesamt 20000,- Euro. Die
      Stadtgemeinde Ferlach übernimmt selbst 10000,- Euro, Herr Ing. Werner Mack 5000,- Euro
      und die Wassergenossenschaft Weizelsdorf bezahlt 5000,- Euro.

10) Entgegen aller Behauptungen ist klar zu stellen, dass die Wassergenossenschaft bis zum
      16.2.2006 kein satzungsgemäß festgelegtes und abgegrenztes Versorgungsgebiet hatte.

Satzungsgemäßer Zweck der Wassergenossenschaft war vor dem 16.2.2006 die Versorgung
der genossenschaftlichen Grundstücke und Anlagen.
Ein festgelegtes Versorgungsgebiet war folglich satzungsgemäß nie festgeschrieben gewesen.

Mit behördlicher bzw. bescheidgemäßer Genehmigung der Satzung vom 16.2.2006, welche bereits am 30.1.2004 in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde, wurde damit der Versorgungsbereich der Wassergenossenschaft Weizelsdorf  klar definiert (siehe §2 der Satzung).

Gemäß § 2 der Satzung ist Zweck und Umfang der Wassergenossenschaft Weizelsdorf  die Versorgung der Ortschaft Weizelsdorf mit Trinkwasser. Diese Bestimmung ist satzungs- und gesetzmäßig zwingend einzuhalten solange der Zweck nicht geändert wird. Auch die Abwasserentsorgung durch die Wassergenossenschaft ist mit dem Bereich der Ortschaft Weizelsdorf satzungsgemäß festgelegt und begrenzt. Ausnahme dazu, eine Sondervereinbarung.

Alte Satzungsbestimmungen oder nicht rechtmäßige Gewohnheiten und sonstiges sind ohne Bedeutung.

Keinesfalls kann und darf bei Betrachtung der diversen Fakten übersehen werden, dass Herr Ing. Werner Mack selbst, als Grundstückseigentümer und allenfalls  Grundstücksveräußerer, wohl der alleinige finanzielle Nutznießer seiner freiwillig eingeleiteten Grundstücksmanipulationen ist.

 

Weiters wird festgehalten:

Herr Ing. Werner Mack wurde als Nichtmitglied zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17.6.2011, vom Obmann eingeladen.

In der Diskussion um seine mit Wasser zu versorgende Baugründe drohte Herr Ing. Werner Mack der Wassergenossenschaft mit Anwalt und Gericht, wenn diese nicht seinen Vorstellungen und seinem Rechtsempfinden nachkommt. Herr Ing. Werner Mack erklärt dazu noch: Er wird zu keinem pensionierten Juristen gehen, aber er hat schon einen, der sich im Tagesgeschäft genau auskennt und sich immer damit auseinandersetzt und „ das ist der Herr Dr. Woschitz von der Kärntner Landesregierung“.

Zur Untermauerung seines „Versorgungsrechtes“ durch die Wassergenossenschaft erwähnte er ein unbekanntes Schreiben aus dem Jahr 1988 und ein bekanntes Schreiben der Wassergenossenschaft vom 8.5.2006, unterfertigt von der damaligen Schriftführerin Elke Kramer.
Dieses Schreiben bezieht sich auf einen Beschluss des Ausschusses, unter der Obmannschaft von Valentin Köllich, vom 3.4.2006 mit folgendem Inhalt: Die Gemeinde Ferlach erhält die konkrete Aussage, dass die Wassergenossenschaft die Neuzugänge passend zur Ortschaft Weizelsdorf übernimmt.
Ein konkretes Schreiben an die Stadtgemeinde Ferlach ist zumindest mir nicht bekannt und wurde auch der Mitgliederversammlung nicht vorgelegt. Vielleicht ist es im „verschwundenen“ Aktenordner von 2007 zu finden.

Im Schreiben vom 8.5.2006 wird Herrn Ing. Werner Mack mitgeteilt, dass die Wassergenossenschaft das Wasser für die Parzelle Nr. 1519-6-10 zur Verfügung stellt. Die Parzelle 1519 gibt es aber nicht. Möglicherweise ist dies aber auf einen Schreibfehler zurückzuführen.

Sollte mit diesem Schreiben die nachträgliche Einbeziehung von Liegenschaften gemäß § 81 Wasserrechtsgesetz gemeint sein, so ist klargestellt, dass nur der Mitgliederversammlung, gemäß
§ 5Abs.2 Punkt g der Satzung, das Recht zusteht, Liegenschaften einzubeziehen oder auszuscheiden.

Dem ehemaligen Mitglied der Wassergenossenschaft hat dies bekannt zu sein. Herr Ing. Werner Mack wurde in Bezug auf seine Mitgliedschaft von seinem Rechtsnachfolger abgelöst und ist folglich daher selbst nicht mehr Mitglied.
Zwingend klar ist auch, dass gemäß § 9 der Satzung nur der Obmann, bei Verhinderung der Stellvertreter, zeichnungsberechtigt bzw. ermächtigt ist, sich für die Wassergenossenschaft rechtsverbindlich zu äußern. Sollten für rechtsverbindliche Äußerungen im Namen der Wassergenossenschaft Beschlüsse der Mitgliederversammlung notwendig sein, so sind diese, gemäß Satzung, vom Obmann vorher einzuholen. Auch dies müsste Herrn Ing. Werner Mack, als ehemaligem Mitglied bekannt und bewusst sein.
Die in der Diskussion vorgebrachte Argumentation  „man kann wohl auf die Schreiben der Wassergenossenschaft vertrauen“ wird durch das Wissen bzw. wissen müssen in Bezug auf die Satzung und in Bezug auf die ehemalige Mitgliedschaft des Herrn Ing. Werner Mack, relativiert.

Klar ist auch, dass Organe von Wassergenossenschaften für rechts bzw. für satzungswidriges Verhalten selbst zu haften haben (Organhaftung). 

Sollten die verantwortlichen Organe der Wassergenossenschaft Weizelsdorf, in der Vergangenheit in Bezug auf die Versorgung der „Mack Gründe“ mit Wasser, die Satzungsbestimmungen eingehalten und somit nicht eigenmächtig gegen die Satzung gehandelt haben, so würde wohl kein Grund bestehen, der Stadtgemeinde Ferlach einen Betrag von 5000,- Euro zu bezahlen.

Wenn dem aber nicht so ist, besteht die Bezahlung an die Stadtgemeinde Ferlach vermutlich doch zu Recht und ist wohl als eine Entschädigungsleistung an die Stadtgemeinde Ferlach, für satzungswidriges Verhalten von Organen der Wassergenossenschaft Weizelsdorf, anzusehen.

Es liegt nun an den Mitgliedern der Wassergenossenschaft Weizelsdorf, diesen meines Erachtens unrechtmäßigen Beschluss zu akzeptieren oder mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, zu bekämpfen.
 
 
  
 Heinz Antonitsch    27.6.2011

 

 

Zur Mitgliederversammlung vom 25. März 2011

Der Obmann dankte und hob dabei in seinem Bericht Personen namentlich hervor, die in Vergangenheit Leistungen für die Genossenschaft entgeltlich und in Einzelfällen auch unentgeltlich, erbracht haben.
Um all jenen, die im Bericht unerwähnt blieben und in der vergangenen Ausschussperiode jedoch ebenfalls Genossenschaftsarbeit in ihrer Freizeit erbrachten und dabei ihre Energie, ihr Wissen und ihre Erfahrung ehrenamtlich zur Verfügung stellten, entsprechenden zu danken, erlaube ich mir, als ehemaliger Wasserwart und Wassermeister, dies nachzuholen. Ich bedanke mich daher bei all jenen,

 

 

Herzlichst
Ing. Kurt Matoy, BA

 

Informationen der Minderheit im Ausschuss zum abgelaufen Jahr 2010 an alle Mitglieder der WG.

 

Mehr als 7 Monate, also vom 20.7.2010 bis  4.3.2011, gab es trotz vieler Probleme keine Ausschusssitzung. Bei der nun letzten Ausschusssitzung am 4.3.2011, also nach mehr als 7 Monaten stand auf der Tagesordnung nur die Vorbereitung zur Mitgliederversammlung und Bericht des Obmannes. Der Obmann erklärte aber, es gibt nicht viel zu berichten, außer dass es große Probleme mit den Pumpen in der Pumpstation beim Feuerwehrhaus gab. Die Pumpen wurden am 4.3.2011 erneuert. Kosten laut Obmann € 4300,00 Die Pumpen waren festgelaufen und alle Verschleißteile waren „fertig gefahren“, so der Obmann.

Klar ist, Pumpen sind laufend und nach Betriebsstunden bzw. periodisch nach den Wartungsbestimmungen zu warten. Diesbezüglich ist nach dem Bericht des Obmannes zu schließen, dass zumindest mehr als 7 Monate an Wartungsarbeiten an den Pumpen nichts geschehen ist, oder möglicherweise aber auch schon länger.

 

Wird die Kläranlage eine permanente Baustelle oder gibt es nur vorübergehend Probleme? 

 

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Mit Sicherheit gibt es ein quantitatives wie auch qualitatives Wartungsproblem! Nach Mitteilung des Obmannes in der Mitgliederversammlung vom 25.03.2011, soll wenn möglich, Ludmannsdorf (Gemeindeklärwerter?) die von der Behörde gefordete fachliche Betreung und Verantwortung für unsere Kläranlage übernehmen.

 

2010, Jahr der Kosten? Klärwärterkosten:  
Der Klärwärter (nicht für die Sache geprüft),  bekommt für seinen von ihm dargestellten Arbeitsaufwand 4097,00 Euro Entlohnung. Es werden für ihn noch 101,00 Euro an Unfallversicherungskosten bezahlt = gesamt  4198,00 Euro.

Zuzüglich weitere Personalkosten der Wassergenossenschaft:

Aushilfslöhne +Ausschussmitglieder Kanal/Wasser  = 4690,00 Euro.
 
Personalkosten gesamt: Kanal/Wasser (Aushilfslöhne + Ausschuss) = 8888,00 Euro?

Im Voranschlag 2010 sind für die Entschädigung der Ausschussmitglieder im gesamten   3600,-Euro vorgesehen.

Die Minderheit im Ausschuss hat der WG keine Kosten  verursacht.  Auch nicht die bzw. der geprüfte Wassermeister.

Stromkosten:

Im Jahr 2009 = 6111,84 Euro, aber im Jahr 2010 =7161,51 Euro also um  1049,67 Euro mehr!
Warum?
Vielleicht unkontrollierte Fremdwassereinbrüche, Störfälle in der Kläranlage oder Überlastung der Pumpen durch Wartungsmängel?

Kosten Erhaltungsaufwand Kanal:

Im Jahr 2010  9054,36 Euro (Wartung, Pumpstation, Siebschnecke),
weiters Rechnung der Fa. Stoiser & Wolschner von 15.954,00 Euro (Ablaufmessung und  Steuerung) sowie für neue Belüftungssysteme.

Aber gemäß Voranschlag 2010 sind nur max. 10.00,00 Euro für die Ablaufmessung genehmigt bzw. als Ausgabe beschlossen.

Für den erfolgten Austausch der Belüfter, von mehreren 1000 Euro an Kosten, gibt es aber keine rechtswirksamen Beschlüsse. Im Protokoll der Mitgliederversammlung vom 30.4.2010 wird noch vom Obmann auf Anfrage hin klargestellt, dass keine neuen Belüfter eingebaut werden. Laut Aussage des Klärwärters ist das Blasenbild in den Becken  in Ordnung. Trotzdem wurden sie getauscht.
Eine Überprüfung von Belüftermembranen ergab, dass sie einwandfrei funktionieren und noch gut in Ordnung sind. Der Obmann hatte monatelang im Ausschuss, wie bereits erwähnt, zur Sache mit den Belüftern, nicht ein einzigesmal etwas zu berichten.
Die ausgetauschten Belüfter liegen samt den Rohrleitungen nun offenbar schon monatelang als Gerümpel beim Klärhaus (Foto).         

Schriftverkehr:
Vor allem der Behördenschriftverkehr wird der Minderheit vom Obmann nicht vorgelegt. Außer er hält es für seine Interessen für notwendig. Sollte die Minderheit dennoch zufällig von der Existenz eines Schreibens Kenntnis erlangen, so wird es trotzdem nicht gezeigt.
Begründung: Er muss erst mit der Behörde Rücksprache halten, ob dies möglich bzw. erlaubt ist.
Die Vorgänge im  Ausschuss und somit auch in der Wassergenossenschaft waren und sind von der Minderheit, in den letzten Jahren, in vielen Bereichen vor allem auf Grund des hinterfragenswerten Verhaltens des Obmannes, leider nicht einsehbar gewesen.

 

Heinz Antonitsch

 

Der Stein der "Weisen"

hat offenbar mit seiner zweifelhaften Funktion ausgedient. Als Muster ohne Wert wurde er nun achtlos zur „gefälligen Ansicht“ für jedermann liegen gelassen.

 

 

Rechtwidrige Wasserüberläufe gestoppt! 13.08.2010

 

Über Miesstände in unserem Wasserleitungssystem wurde in der vorhergegangenen Miteilung berichtet.

Ein jahrelang bestehender Miesstand wurde nun wie es vorerst aussieht, auf Druck der Grund- und Quelleigentümer und des zuständigen Beamten der Landesregierung abgestellt.

Bei der Froschklappe des Druckunterbrecherschachtes 2 in dem das Schwimmerventil seit Jahren völlig unsachgemäß mit einem Stein beschwert war, fließt nun kein Überlaufwasser mehr ab. Auch nicht mehr bei der Froschklappe des Druckunterbrecherschachtes 1.

Die vor Monaten getätigte Feststellung des Obmannes in Bezug auf den rechtswidrigen Überlauf beim Druckunterbrecherschacht 2, nicht alles was rechtens ist, ist praktikabel, hat sich nun hoffentlich relativiert.

Heinz Antonitsch

 

Wieder Turbulenzen um die Wasserleitung! 02.08.2010

 

In der 28. Woche und vor allem am Mittwoch, den 14.07 und noch Tage danach, gab es Probleme mit der Wasserversorgung. Es war kein Druck in den Leitungen, aber jede Menge Luft.
Wie alle wissen, war in den damaligen Abendstunden auf Grund der Trockenheit ein erhöhter Wasserbedarf gegeben.

Man hat schon wieder Schlimmes, einen Rohrbruch oder gar einen Wassermangel der Quelle zu befürchten; jedoch keines von beiden war der Fall. Gegen Ende der 28. Woche hat sich die Lage mit dem Druck in den Leitungen aber wieder stabilisiert. So wie nun bekannt wurde, hat man in der Quellstube am Abflussschieber, gedreht um die abfliesende Wassermenge zu steuern.

Dazu ist folgendes zu erklären:
Ist der Schieber zuwenig aufgedreht, was mit Sicherheit auch der Fall war und die Ortschaft verbraucht mehr Wasser als zufließen kann, kommt Luft in die Leitung und es kommt zu gefährlichen Luftschlagstößen und möglicherweise zu einem Rohrbruch.
Völlig klar ist, dass eine Abflussregulierung über einen Schieber nicht notwendig, ja geradezu gefährlich für unsere Leitungen ist. Vor allem dann, wenn mehr Wasser aus der Leitung genommen wird, als über einen, zum Beispiel halb geschlossenen Schieber fliesen kann. Unser Wasserleitungssystem ist so konzipiert und behördlich bewilligt, dass keine Regelung durch Schieber notwendig ist. Alle Schieber sollten im Normalfall ganz offen sein. Unter anderem auch deswegen, damit in einem Brandfall die gesamte Wasserschüttung der Quellen für den Brandschutz zur Verfügung stehen.
Die Druckunterbrecherventile haben neben der Druckreduzierung in der Leitungen bis zum Hochbehälter ca.10-11 bar den Zweck, dass das überschüssige Wasser der Quellen, nicht bei den Überläufen der Druckunterbrecherschächte, sondern wie behördlich vorgeschrieben, nur bei der Quellstube in das natürlich vorhandene Bachgerinne abfließt.

An den Druckunterbrechern zu „manipulieren“, wie es zum Beispiel beim Druckunterbrecherschacht 2 mit dem mit einem Stein beschwerten Schwimmer gemacht wurde, ist alles andere als fachgerecht und stört das System. Warum der Druckunterbrecher im Druckunterbrecherschacht 1 nicht funktioniert darf schon wegen der nachstehenden Vorgangsweise des Obmannes, am 31.07.2010 hinterfragt werden.

Am Dienstag in der darauf folgenden 29. Woche war Ausschusssitzung, in der Obmann von der Ausschussminderheit zum Problem mit dem Druck befragt wurde. Der Obmann und sein Stellvertreter erklärten, es gibt bzw. es gab kein erkennbares Problem. Der Obmann erklärte, wahrscheinlich hat sich der Druck in der Ortschaft „verlaufen“. Der Obmann Stellvertreter erklärte noch, er habe den Hochbehälter überprüft und es sei alles in Ordnung gewesen. Von einem notwendig gewordenen Aufdrehen des Ablaufschiebers in der Quellstube, wurde uns nichts berichtet.

Diese Erklärungen waren leider mit den Beobachtungen bei der häuslichen Wasserentnahme nicht in Einklang zu bringen und klangen unglaubwürdig. Wir mussten uns aber vorerst damit zufrieden geben, bis wir uns informierten. 

In den vorangegangenen Monaten haben Beobachtungen von mir und anderen Personen bei den Froschklappen der Quellstube, den Druckunterbrecherschächten und des Hochbehälters folgendes ergeben:
1) Bei der Quellstube ein ungewöhnlich starker Überlauf (Rückschluss -genügend Wasser)
2) Beim ersten Druckunterbrecherschacht, wie immer, kein Wasseraustritt.
3) Beim zweiten Druckunterbrecherschacht, wie immer unerlaubter Wasseraustritt, aber bedeutend weniger als die Jahre zuvor- auch ein „gewohnter Zustand“.

Nachdem am Ablaufschieberschieber in der Quellstube gedreht wurde, ergab sich ein neuer hydraulischer Zustand in der Leitung.

Bei den Druckunterbrecherschächten 1und 2 ist auf einmal ein ungewöhnlich starker Wasseraustritt bei den Froschklappen.
Der Wasseraustritt beim Druckunterbrecherschacht 1 war so stark, dass sich unterhalb der Froschklappe Wassertümpel im Wald bildeten und ein ganzer Bach zu Tale floss. Dieser Umstand führt zu erheblichen Problemen mit dem bewilligten Bescheid und vor allem mit den Grundbesitzern.

 

Einer der betroffenen Grundeigentümer, der diesen untragbaren Umstand bemerkte, verständigte mit Schreiben vom 27.07.2010. den Obmann und forderte diesen auf, den rechtswidrigen Zustand sofort abzustellen.
Erst am 31.07.2010 um ca.10 Uhr tauchte der Obmann mit dem Schlüssel zum Öffnen des Druckunterbrecherschachtes vor Ort auf.
Gleichzeitig habe ich mich und ein weiteres Mitglied der WG, verständigt durch die Grundeigentümer vom Wasseraustritt, beim Druckunterbrecherschacht aufgehalten.
Der Obmann kam und begutachtete den Wasseraustritt. Die Hoffnung, dass er nun mit dem großen Schlüssel den Druckunterbrecherschacht öffnen wird, um den Ausfluss zu stoppen, bzw. um Maßnahmen zu setzen, wurde nicht erfüllt
Er verließ ohne etwas zu tun, mit dem Schlüssel in der Hand wieder den Ort und es geschieht seit Tagen nichts.

Es drängt sich nun leider der Verdacht auf, dass er etwas im Druckunterbrecherschacht verbergen wollte, was ein zufällig anwesendes Ausschussmitglied bzw. ein Mitglied nicht sehen sollte. Zugang zu den inneren Anlagen der Unterbrecherschächte haben wir von der Minderheit im Ausschuss allerdings keine. Auch nicht der Wassermeisterstellvertreter.

Heinz Antonitsch

 

 

 

Mitgliederversammlung vom 30.4.2010:

 

Zwingend einzuhaltende Satzungsbestimmung:

§5. Die Mitgliederversammlung wird 14 Tage vor Durchführung durch Verständigung aller Mitglieder vom Obmann einberufen.
§9 Der Obmann hat rechtzeitig die erforderlichen Beschlüsse zu erwirken (z.B. Termin der Mitgliederversammlung….).

§10(3) Die Kassengebarung ist 14 Tage vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern zur Einsichtnahme offen zu legen. Diese Bestimmung ist unter der Verantwortung des Obmannes satzungswidrig auf 8 Tage gekürzt worden.

§10(1) Der Kassier hat über den Rechnungsabschluss und über das finanzielle Genossenschaftsvermögen spätestens drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres der Mitgliederversammlung zu berichten (Ablauffrist ist der 31.3.). Auch diese unbedingt einzuhaltende Satzungsbestimmung wurde in Verantwortung des Kassiers und vor allem des Obmannes nicht eingehalten.
Eine einigermaßen verständliche und nach gegebenen Umständen verzeihliche Erklärung bzw. Entschuldigung der direkt Verantwortlichen für die Missachtung und Verletzung dieser Rechtsnormen (Satzung) hat es leider nicht gegeben bzw. war den Verantwortlichen nicht einmal der Mühe wert.

1).Beschlussfassung einer technischen Nachrüstung in der Kläranlage:

Die technisch notwendig gewordene, aber teure Nachrüstung von Messeinrichtungen (Mengenmessung Kostenaufwand ca. € 10000,-). wurde mit Stimmeneinheit beschlossen.
Leider waren die Anbotsvorbereitungen des Obmannes mangelhaft (nur ein Anbot). Die Minderheit im Ausschuss war bei den Anbotsgesprächen mit der Firma, leider wie immer in ähnlichen Fällen, nicht mit eingeladen und war daher vorerst im wesentlichen uninformiert.

2).Beschlussfassung der Erweiterung des Entsorgungsbereiches für Abwasser (Kanal):

Die Gemeinde hat in völliger Übereinstimmung mit allen gebotenen Rechtsbestimmungen (Verordnung, Vereinbarung usw.), den Abwasserentsorgungsbereich, für die Ortschaft Weizelsdorf, erweitern müssen.

Leider war der Obmann nicht in der Lage auf die Tagesordnung einen ordentlichen und nicht lächerlichen und peinlichen Beschlusstext zu setzen. Die Minderheit im Ausschuss hat allerdings den Obmann rechtzeitig und eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass eine Übertragung der Abgabenhochheit an die Gemeinde durch die Wassergenossenschaft Weizelsdorf nicht möglich ist. Der Ratschlag wurde leider nicht angenommen und es musste daher im Trubel der Mitgliederversammlung eine neue Textierung getroffen werden, damit der längst fällige und notwendige Beschluss ordnungsgemäß gefasst werden konnte.

3).Beschlussfassung Klärwärter:

Ohne Wissen der Minderheit im Ausschuss wurde offenbar schon vor ca. zwei Monaten ein Dienstverhältnis für eine oder auch für mehrere Person durch den Obmann Stellv. beim zuständigen Sozialversicherungsträger angekündigt oder schon bereits angemeldet (?). Der neue Dienstnehmer, Herr Peter Strugger, erhält als eingesetzter, aber nicht ausgebildeter Klärwärter für seine Arbeitsleistung 15 EUR in der Stunde. Diese Kosten sind aber nicht alles was durch die Begründung in Bezug auf ein Dienstverhältnis für die WG anfallen. Der Beschluss wurde mit einfacher Stimmenmehrheit angenommen.
Es muss aber das satzungsgemäße Zustandekommen dieses Beschlusses bezweifelt werden, und zwar deswegen, weil aus der Satzung auch bei großzügigster Interpretation, nicht entnommen werden kann, dass Mitglieder der Wassergenossenschaft in ein Dienstverhältnis aufgenommen werden können.
Aus §3(2) der Satzung geht klar und deutlich hervor, die Mitglieder haben im Besonderen ein Recht auf Ersatz der Ausgaben für alle im Auftrag der Wassergenossenschaft getätigten Leistungen.
Klar und deutlich nur auf Ersatz der Ausgaben!!!!.
Damit ist wohl klar gestellt, dass Arbeitsentlohnungen grundsätzlich für Mitglieder satzungsgemäß nicht vorgesehen sind schon gar nicht Dienstverhältnisse.

Die Bestimmungen des §11 (Einhebung von Bau- und Investitionskosten) der Satzung können zu diesem Thema auch sinngemäß nicht herangezogen werden.

Zur Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfer(zwei) werden durch die Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt. Die Rechnungsprüfer müssen gemäß unserer Satzung Mitglieder der Wassergenossenschaft sein. An dieser Rechtstatsache darf und kann kein Weg vorbeiführen. Bemerkt wird, dass in dieser Angelegenheit ein Berufungsverfahren beim Bundesministerium anhängig ist.

Allerdings hält sich der Obmann nicht an Rechtsbestimmung der Satzung, so dass nun die Rechnungsprüfung wiederholt satzungswidrig erfolgte.
Auch der im Prüfbericht dokumentierte satzungswidrige Prüfvorgang der Rechnungsprüfer und die völlig falschen Vorbemerkungen des nicht rechtmäßig eingesetzten „Rechnungsprüfers“ Herrn Johann Taupitsch, sind leider auch eine unerfreuliche und nicht hinzunehmende Tatsache einer gefälligkeits- Rechnungsprüfung auf Bitte des Obmannes durch den in der Mitgliederversammlung bereits am 7.2.2009 zurückgetretenen „Rechnungsprüfer“ Herrn Johann Taupitsch.
Außerdem wurde es vom Obmann und nur von diesem gemäß §9(1)der Satzung verabsäumt, bei der Mitgliederversammlung vom 17.7.2009, einen neuen und rechtmäßigen Rechnungsprüfer wählen zu lassen

In unserer „Trink- und Abwassergenossenschaft“ dürfen keine rechtswidrigen und untragbaren Zustände platz greifen, wie sie in der Wassergenossenschaft Weizelsdorf (Entsumpfung) seit vielen Jahren bestehen. Dort hat derselbe Obmann, Herr Gernot Zoff nunmehr bereits seit 16 Jahren keine, Mitgliederversammlung, keine Wahl der Organe, keine Rechnungsprüfung durchgeführt obwohl er gemäß Satzung und nach dem Wasserrecht dazu verpflichtet gewesen wäre. Es wurde trotz behördlichem Bemühen (Urgenz, Bescheid…) ab Fertigstellung der Anlage im Jahr 1963, bis heute noch immer keine Endüberprüfung der Entwässerungsanlage durch den Obmann veranlasst. Die Folgen sind nicht unbedeutend. Es ist nichts im Wasserbuch eingetragen. Niemand konnte in all den Jahren im öffentlich einsehbaren Wasserbuch wichtige Informationen, vor allem bei dem Erwerb von Baugrundstücken, im Entsumpfungsbereich erhalten. Die letzte Mitgliederversammlung dieser Wassergenossenschaft fand am 25.2.1994 und das ist kein Schreibfehler, in Kappel/Drau statt. Bei dieser Versammlung sind unter anderem auch neue Satzungen beschlossen worden.
Diese sind aber erst vor wenigen Wochen, vermutlich über Aufforderung der Behörde, vom Obmann zur Genehmigung an die Behörde vorgelegt worden. Diese Tatsachen dokumentieren ein langjähriges wasserrechtliches und satzungswidriges Verhalten des Obmannes Gernot Zoff.

 

Feststellung eines Mitgliedes zur Versammlung der WG 30.04.2010 

Als langjähriges Mitglied der WG möchte ich zu dieser Mitgliederversammlung folgendes bemerken:
Eine der Hauptaufgaben des Obmannes ist es, unter anderem eine sachliche und faire Vorsitzführung. Im besonderen ist den Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, nach den jeweiligen Tagesordnungspunkten Wortmeldungen zuzulassen und auch Fragen stellen zu können. In den Versammlungen vom 17.07.09 und 30.04.10 war von einer solchen Möglichkeit nichts zu bemerken. Die Versammlung wurde seitens des Obmannes dazu benutzt, Mitglieder zu kritisieren, zu beschimpfen und bloß zu stellen.
Es kann doch nicht sein, Mitgliedern Wortmeldungen zu verwehren und diese auf Pkt. „Allfälliges“ zu verweisen. Bei beiden Versammlungen war es so, dass 2/3 der Anwesenden vor dem Pkt. Allfälliges die Versammlung verließen und daher eine sachlich Diskussion nicht gegeben war.
Abschließend wird festgehalten, dass die Vorsitzführung des Obmannes sowie das Verhalten von einigen weiteren Ausschussmitgliedern der WG nicht den normalen Gepflogenheiten entspricht und für viele Mitglieder einfach nicht mehr zumutbar ist.

 

 

 

Weizelsdorf 01.01.2010

 

Wieder Wasserrohrbruch im Zuleitungsstrang zur Landwirtschaft Schlemitz in Kappel! 

Der Wasserrohrbruch war spätesten im laufe des 30.12.2009 augenscheinlich zu tage getreten und war der Obmann davon informiert.
Der derzeit im Amt befindliche Wasserwart (Stellvertr.) Herr Ing. Walter Pirkelbauer wurde allerdings erst am 31.12.2009 um ca.8°° vom Obmann bezüglich des Rohrbruches verständigt. Der Wasserwart und ich waren um ca. 8°°30 mit dem notwendigen Werkzeug (privat)vor Ort eingetroffen um den Rohrbruch zu reparieren. Einen Zugang zum genossenschaftlichen Werkzeug und Material zur Schadensbehebung hat Herr Ing Walter Pirkelbauer aber bis heute nicht.

Beim Eintreffen Vorort, hatte ein Bagger bereits eine große Grube ausgehoben. Nach einiger Zeit so ca.um 9°° fuhr auch das Betriebsauto des Wasserwerkes Ferlach mit zwei Bediensteten (Wassermeister?)vor. Diese brachten auch eine ganze Rohrstange und zwei Schiebemuffen mit.

Infolge ergab sich kurz gesagt folgendes:

Unser Wasserwart(geprüfter Wassermeister) und ich waren völlig deplaziert und durften den Rohrbruch nicht beheben obwohl wir deutlich erklärten wir können den Schaden selbst beheben.
Es kann auch nicht unerwähnt bleiben, dass für unser Bemühen, den Schaden für die WG umgehend beheben zu wollen, der Obmann leider wie schon des öffteren in unglaublich beleidigender und aggressiver Art reagierte, sodass wir uns veranlasst sahen den Schadensort unverrichteter Dinge wieder zu verlassen. Mehr als ernüchternd war auch die Erklärung des, Obmannes, dass der Wassermeister der WG Weizelsdorf weder eine Befugnis noch eine Verantwortung hat.
 
Die Mitarbeiter des Wasserwerkes Ferlach behoben folglich den Rohrschaden.

Einen Vorstandsbeschluss bzw. Mitgliederbeschluss der WG noch irgendeine Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Ferlach gibt es bezüglich der Behebung von Rohrbrüchen aber nicht.

Grundsätzlich ist es ja sehr zu begrüßen, wenn die Stadtgemeinde Ferlach, der Wassergenossenschaft Weizelsdorf, aber wohl nur in Ausnahmesituationen, hilft bzw. deren  Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Die Behebung von Rohrbrüchen ist im allgemeinen und so war es immer, eine Standardarbeit der WG selbst.

Ob es im Sinne unserer Wassergenossenschaft liegt, wenn unser Wasserwart mit der Qualifikation eines Wassermeisters, bei einem Rohrbruch nicht mehr gebraucht wird, muss allerdings bezweifelt werden, vor allem wenn man an die Kosten denkt.
Warum allerdings der Obmann, den Wassermeister unserer Wassergenossenschaft, im Hinblick auf die gegebene Situation, überhaupt noch vom Rohrbruch verständigte, ist logisch nicht erklärbar.

 

 

Weizelsdorf 08.12.2009

Die Froschklappe bewegt sich nun nach einigen Jahren wieder. Das ist gut so.
Ansonst hat sich augenscheinlich nichts geändert

Bei der Gemeinderatssitzung am 26.11.2009 wurde wie bereits angekündigt, die Erweiterung des Entsorgungsgebietes für Abwasser in Weizelsdorf mit Verordnung beschlossen. Der Gemeinderat hat sich in diesem Zusammenhang völlig rechtskonform verhalten. Es muss aber leider mit Bedauern erwähnt werden, dass der Obmann der WG den Gemeinderat bei dieser Sitzung, in Bezug auf das rechtskonforme Verhalten des Gemeinderates, mit einem Kindergarten verglich.

 

 

Weizelsdorf 22.11.2009

1.  WASSERWART  legt Funktion und Mitgliedschaft im Ausschuss zurück!
Der Wasserwart der WG legt sein Amt zurück. Die Minderheit möchte diese Position nachbesetzen. Aber, der Obmann und sein Stellvertreter weigern sich beharrlich, der Minderheit eine verhältnismäßige Vertretung, zumindest wie bisher, im Ausschuss einzuräumen. Daher ist die „verhältnismäßige Vertretung" der Minderheit im Ausschuss vorerst nicht mehr gegeben. Eine dringende Klärung (auch seitens der Behörde) wird offenbar unumgänglich und notwendig werden.


2.  MÄNGEL AN DER KLÄRANLAGE:  Bezügliches Gutachten wird geheim gehalten!
Der Kläranlagenbetreuer Herr Strugger, berichtet in der Ausschusssitzung am 12.11.2009 in kurzen Worten über die Situation der Kläranlage:        
Er erklärt, dass es bekannt sei, dass seit 6-7 Monaten die geforderten Abwasserwerte vor allem eines Beckens, nicht erreicht werden (die Werte purzeln wie schon berichtet wurde). Er erklärt, dass niemand (das Land, die Fa. Stoiser/Wolschner, die Fremdüberwachung und noch andere...) sich erklären können, warum vor allem ein Becken nicht entsprechend arbeitet. Auf Befragen erklärte er, er kenne die festgestellten Werte, jedoch das behördliche Gutachten kenne er nicht.
Der Obmann weigert sich weiter, das Gutachten  dem gesamten Ausschuss vorzulegen. Er gab bekannt, dass es vor ca. drei Wochen die Kläranlage bereffend, eine Aussprache bei der Behörde gab. Er hat aber inhaltlich nichts darüber berichtet. Diese Aussprache wurde nicht wie die Aussprache (Verhandlung) am 7.9.2009 öffentlich bekannt gemacht, wodurch die Ausschussmitglieder der Minderheit somit nicht dabei sein konnten. Sie hatten deshalb auch keine Möglichkeit, direkt von der Behörde zu erfahren, wie es um die Kläranlage steht. Auch die Gemeinde war offensichtlich nicht mehr dabei, obwohl sie der „verantwortliche Entsorgungsverpflichtete“ im Sinne des Gemeindekanalisationsgesetzes ist und daher durchaus ein Recht hat direkt zu erfahren, ob der beauftragte Dritte, die WG Weizelsdorf seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Achtung!  Sollte der beauftragte Dritte, also die WG, nicht in der Lage sein, die Abwässer ordentlich zu entsorgen, so fällt die Entsorgungsverpflichtung gesetzmäßig wieder der Gemeinde zu!

Als nunmehrige Maßnahme wurde am 13.11.2009 der sogenannte „Problemschlamm" eines der zwei Beckens durch die Fa. Gojer entsorgt und nach Auskunft unseres Kläranlagenbetreuers durch eine neue Abwasser Bakterien Kultur aus der Gemeinde Kläranlage ersetzt. Ob noch andere Maßnahmen zu treffen sein werden, und vor allem wie viel das alles so ungefähr  kosten würde, hat der Obmann nicht berichtet.
Ohne ein Schreiben vorzulegen, teilt der Obmann mit, dass das Land eine Abwasserzulaufmessung (diese ist nicht gerade billig) vorschreibt. In Fachkreisen weiß man schon lange, dass die Belüfter von Klärbecken im allgemeinen nur eine zeitlich beschränkte Funktionsfähigkeit (7-8 Jahre) haben. Unsere Beckenbelüfter arbeiten schon lange über diese Zeit hinaus und man kann begründet davon ausgehen, dass in nächster Zeit bereits größere Erhaltungsmaßnahmen an der Anlage zu treffen sein werden. Aber davon weiß der Obmann nichts zu berichten.

 

3.  ERWEITERUNG des Kanalisationsbereiches

Die Gemeinde hat durch Verordnung den Kanalisationsbereich festzulegen. Der festgelegte Kanalisationsbereich ist die rechtliche Voraussetzung für die Erhebung der Gebühren durch die Gemeinde.
Die Gemeinde ist ihrer Verpflichtung nachgekommen und hat in Weizelsdorf Bauflächen, die außerhalb des festgelegten Entsorgungsbereiches der Gemeinde liegen und teilweise bereits bebaut wurden, mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.9.2009, durch eine Verordnung und Ergänzungsvereinbarung erweitert. Leider ist in diesem Zusammenhang ein völlig  unverständliches Verhalten des  Obmannes unserer Wassergenossenschaft, der gleichzeitig auch Gemeinderat ist hervorzuheben. Der Obmann als Gemeinderat hat sich in dieser Sitzung vertreten lassen und ist dann doch als Zuschauer erschienen. Die dadurch entstandene Unruhe in der Gemeinderatsitzung bewegte den Obmann allerdings nicht, den Sitzungssaal als befangenes Gemeinderatsmitglied zu verlassen, um sich gemäß der Gemeindeordnung ordnungsgemäß zu verhalten. Die Gemeinde wird diesen Beschluss wegen § 40 K-AGO, am 26.11.2009 in der bevorstehenden Gemeinderatssitzung  wiederholen.
In der Ausschusssitzung am 12.11.09 schwieg der Obmann absichtlich über sein peinliches Verhalten. Er wurde aber nach Ende der Sitzung zu den Vorgängen um die Erweiterung befragt und bestritt mit einer unverschämten Lüge jeglichen Erhalt von bezüglichen Unterlagen und Wissen, obwohl er nachweisbar im Besitz von Unterlagen ist und Wissen hat.

 

4.  TRINKWASSER:  Hygiene Mängel
Um die Überlaufleitung, der Wasserleitung  vor allem vor dem Eindringen von Tieren, Insekten usw. zu schützen sind am Ende der Verrohrung bewegliche schwere Eisenklappen (Froschklappe) vorhanden, die zwar einen Wasseraustritt erlauben, jedoch ein Eindringen von Tieren, Insekten usw. nicht ermöglichen.       
Eine dieser Überlaufleitungen wurde, wie schon berichtet, vor Jahren, vermutlich von einem Schwerfuhrwerk, zerstört. Die Überlaufleitung wurde damals von Unbekannten leider völlig unsachgemäß repariert. Dieser Umstand ist seit längerer Zeit auch der Behörde bekannt.       

                                          Stolz erklärte der Obmann am 12.11.2009 im Ausschuss, die Froschklappe wurde repariert!


Dazu muss leider erwähnt werden, dass zu den Reparaturarbeiten ein ausgebildeter Wasserwart der WG nicht hinzugezogen und von diesen Arbeiten nicht einmal verständigt wurde. Es ist auch nicht bekannt, ob die Arbeiten wenigstens von einem anderen Fachmann gemacht bzw. überwacht wurden. Fest steht nur, dass augenscheinlich wieder gepfuscht wurde. Die Klappe ist weiterhin verdreckt, rostig, unbeweglich und funktioniert daher noch immer nicht entsprechend. Der Waldboden ist aufgerissen und  nicht annähernd wieder ordnungsgemäß einplaniert. Die alte Verrohrung wurde nicht entfernt und ragt sichtbar aus dem Waldboden. Die Situation vor Ort ist immer noch rechts bzw. bescheidwidrig.
Die mit diesem Überlauf verbundenen Hygienemängel, wie sie der Obmann Stellvertreter selbst in der Ausschusssitzung am 15.9 2009  bezeichnet hat, bestehen weiter.

 

 

Weizelsdorf 08.09.2009

Unter Zahl K15-AWA-292/1998 der BH Klagenfurt vom 30.07.2009 wurde von dieser am 07.09.2009 eine behördliche Verhandlung (Ortsaugenschein)- Zusammenkunft in der Marktgemeinde Feistritz i.R. um 9 Uhr zwecks Erörterung des Gutachtens des Amtes der Kärntner Landesregierung Abt. 15-Umwelt vom 07.07.2009 (Funktionsfähigkeit der Kläranlage Weizelsdorf, weil die Werte „purzeln") anberaumt
Erschienen sind die Behördenvertreter Herr Mag. Leitner als Verhandlungsleiter und Herr Dr.Traaer, als Gutachter sowie die Bürgermeisterin Sonja Feinig, als Vertreter der Gemeinde.
Die Gemeinde ist primär verantwortlicher Entsorgungsverpflichteter für die Ortschaft Weizelsdorf.
Der von der Gemeinde beauftragte Dritte für die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung in Weizelsdorf, die Wassergenossenschaft Weizelsdorf, vertreten durch den Obmann Herrn Gernot Zoff, ist zum Verhandlungstermin und Ort nicht erschienen. Auch nicht sein Vertreter.
Von der Wassergenossenschaft sind die Ausschussmitglieder Ing. Walter Pirkelbauer und Dr. Heinz Antonitsch, diese haben aber keine Vertretungsbefugnis, interessehalber erscheinen. Diese Ausschussmitglieder und die ebenfalls anwesenden Wassergenossenschaftsmitglieder Elfriede Isak und Elfriede Ruttnig haben vom Verhandlungstermin über öffentlich gemachten Anschlag auf der Gemeindetafel Kenntnis erhalten.
Der Verhandlungsleiter konnte somit wegen Fehlens des Obmannes den Verhandlungsgrund, die Erörterung des Gutachtens, nicht behandeln und beendete die Verhandlung nach wenigen Minuten.

 

Thema 1: Erhaltung, Wartung der Anlage, §134 Überprüfung
  Für die Wasserzeugnisse klicken sie hier!
  Für den ganzen Bericht der §134er Überprüfung klicken sie hier!
Thema 2: Aufnahme weiterer Liegenschaftsmitglieder
 

Neu seit dem 16.01.2009

Thema 3: Information und Denkansätze zur Mitgliederversammlung am 07.02.2009
  Versorgungs - Erweiterungs - Kompetenzregelung
  Kurzprotokoll der Minderheit im Ausschuss
  Kommentar

 

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