Bilder der Wasserleitung

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Das Quellgebiet liegt in 820m Seehöhe oberhalb der Ortschaft Weizelsdorf am Singerberg. Es handelt sich offensichtlich um Karstquellen die der Schüttmenge nach nicht  konstant sind.
Sechs Quellen aus Privatbesitz wurden zusammengeführt und zu einer etwa 50 m unterhalb des “Prozessweges“ in die Quellstube geleitet.
Letzte gemessene Quellschüttung im ersten Viertel des Jahres 2008 betrug 14,5 sec/l.
Von der Quellstube führt eine Schwerkraftleitung aus Kunststoff Ø 100 mm bergab zum Hochbehälter.
In der Leitung zum Hochbehälter gibt es zwei mechanische Druckunterbrecher sowie ein automatisches und ein händisch zu betätigendes Entlüftungsventil.
Die Leitung hat im Normalbetrieb im Schnitt einen Druck von 10 bis 11 bar standzuhalten.
In ca. 60 m über dem Ort befindet sich der Hochbehälter. Wegen der großen Schüttung der Quellen hat er nur ein Fassungsvermögen von 10m3 und wirkt vor allem als Druckunterbrecher. 
Von dort führt weiter eine Schwerkraftleitung aus Kunststoff Ø 125mm ca. 6 bar zur Ortschaft Weizelsdorf.  
Sie quert die Bahntrasse Klagenfurt- Rosenbach erstmals bei km 31.4, wo danach bis auf eine Ausnahme das Verteilernetz beginnt.
Genehmigt wurde die Wasserversorgungsanlage gemäß eingereichtem Projekt, mit Bescheid der BH Klagenfurt Zahl 7 W 114/67-4, für 81 Liegenschaften und  während des Baues noch für einige geringfügige Erweiterungen. Datum der Bescheidausfertigung  30.5.1968. Der Endüberprüfungsbescheid wurde am  3.12.1969 ausgestellt  Die Bescheide sind allerdings von einer sachlich unzuständigen Behörde(BH) ausgestellt worden (§99 WRG). Zuständig war und ist der  Landeshauptmann. Die Bescheide sind aber in Rechtskraft.
Das in folgenden Jahren ständig erweiterte Leitungsnetz bzw. Verteilernetz wurde bis heute überwiegend von neu aufgenommenen Liegenschafsbesitzern selbst gebaut oder wurde von diesen in Auftrag gegeben. Gesicherte Planunterlagen sind mehr als dürftig bis überhaupt nicht vorhanden.
Ordnungsgemäße Leitungsservitute wurden zumindest außerhalb der wasserrechtlich genehmigten Wasserversorgungsanlage nie begründet.

Für den Leitungsplan von 1968 klicken Sie hier

Die Hausabsperrventile, die vor Beginn der Hausanschlussleitung situiert sind, wurden mit Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahr 2007 in das Eigentum des jeweiligen Liegenschaftseigentümers übertragen. Die Wasserübergabestelle an die Liegenschaft ist somit nicht mehr nach dem Hausabsperrventil sondern vorher. Das Ventil unterliegt nunmehr ausschließlich der Verfügungsgewalt des Liegenschaftseigentümers. Dieser Umstand ist bescheid- u. förderungswidrig. Die projektmäßig errichteten  Hausabsperrventile sind geförderte Anlagenteile. Sie sollen  im Falle eines Bruches der Hausanschlussleitung und überhaupt für die WG frei zugänglich sein. Was nicht mehr unbedingt der Fall ist.